Landesregierung beriet Folgen von KAG-Urteil
Potsdam – Die Landesregierung hat sich heute mit den Folgen des so genannten
KAG-Urteils befasst .
Zunächst wurden folgende Arbeitsschritte festgelegt:
1. Die Verjährungsfrist für die Beitragserhebung der Aufgabenträger (Zweckverbände
oder Gemeinden) wird verlängert, um auf seriöser Datenbasis über weiteren
Handlungsbedarf entscheiden zu können. Für die Verlängerung der Verjährungsfrist
muss das Kommunalabgabengesetz (KAG) geändert werden.
2. Das Agrar- und Umweltministerium bereitet die Datenabfrage bei den rund 100
Aufgabenträgern im Abwasserbereich vor, um die genaue Betroffenheit in Brandenburg
zu ermitteln.. Dazu wird der Erfassungsbogen aus Mecklenburg-
Vorpommern benutzt.
3. Für die zügige Auswertung werden Externe herangezogen.
4. Nach Datenauswertung wird die weitere Vorgehensweise abgestimmt.
Veröffentlicht am 04.05.2008
Zeichnet eure Mutti mit einer besonderen Aufmerksamkeit aus!
Das Hotel Esplanade, Direktorin Andrea Stuff und die Landtagsabgeordnete Elisabeth Alter rufen alle Kinder der Region auf, ihre engagierten Muttis für einen Wellnessabend am Muttertag vorzuschlagen.
„Drei Stunden relaxen, schwimmen und saunieren nach Herzenslust. Fünf Muttis werden wir am Muttertag verwöhnen im Wellnessbereich des Hotel Esplanade, mit einem Wellnessgetränk und einem Obstsalat.“ berichtet Andrea Stuff.
Die Einsendung des Vorschlages und einer kurzen Begründung sollte bis zum 6. Mai im Büro von Elisabeth Alter in der Eisenbahnstr. 9 in Fürstenwalde oder per eMail an kontakt(at)elisabeth-alter.de erfolgen. Bei Rückfragen ist das Büro von Elisabeth Alter unter der Telefonnummer 03361-693339 zu erreichen.
Veröffentlicht am 10.04.2008
Potsdam – Der Landtag hat heute einstimmig die Volksinitiative zur Schülerbeförderung angenommen. Damit entfällt die bisherige Pflicht der Kreise, Elternbeiträge zur Schülerbeförderung zu erheben.
Elisabeth Alter: "Diese Volksinitiative ist die erste seit Bestehen des Landes Brandenburg im Landtag angenommene Initiative ihrer Art. Durch sie wird Paragraph 112 des Schulgesetzes ohne weitere Lesung direkt geändert und nach Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt rechtsgültig. Ab diesem Moment steht es den Kreisen und kreisfreien Städten frei, Satzungen zu erlassen, die auf Elternbeiträge für die Schülerbeförderung ganz oder teilweise verzichten. Das war die Forderung der Initiative."
Veröffentlicht am 10.04.2008